Unabhängiges Großpriorat von Helvetien (UGPH)

 

In Deutschland hat der Rektifizierte Schottische Ritus kein eignes Großpriorat mehr, sondern wird derzeit ausschließlich durch die Präfektur Wilhelmsbad, einer Präfektur des schweizer »Unabhängigen Großpriorat von Helvetien (UGPH)«, repräsentiert.

Das Großpriorat von Helvetien (UGPH) wurde 1779 von schweizer Präfekturen als das »Priorat von Helvetien« geründet und unterstand im Hochgradsystem der Strikten Observanz der V. Provinz Burgund. Bevor diese Provinz 1826 ihre Arbeit einstellte, übertrug sie alle Rechte auf Ihr weiterhin aktives »Priorat von Helvetien«, welches seitdem das »Unabhängiges Großpriorat von Helvetien (UGPH)« bildet.

Als 1844 die Schweizerische Großloge Alpina entstand, verzichtete das UGPH formell auf die Autorität des RSR über die drei Johannisgrade und machte so erst die Gründung der Schweizerischen Großloge Alpina möglich. Danach verschwand der RSR auch in der Schweiz fast vollständig.

Ab 1884 besaß unabhängige Großpriorat von Helvetien (UGPH) nur noch eine Präfektur in Genf.

Da die Schweiz ein Hort der Stabilität ist, überlebte das UGPH die Wirren des einst so mächtigen Ordens der Strikten Observanz im ausgehenden 19. Jahrhundert. Dem Großpriorat von Helvetien (UGPH) gelang es dabei den Inhalt und die Autorität des Rektifizierten Schottischen Ritus durch die Jahrhunderte zu bewahren und bildetet damit im 20. Jahrhundert die Keimzelle einer neuen Blüte des Rektifizierten Schottischen Ritus.

Weltweit gibt es heute Großpriorat des Rektifizierten Schottischen Ritus in der Schweiz, Österreich, England, Frankreich, Belgien, Portugal, Spanien, Lettland, Finnland, Griechenland, Brasilien, Togo, Benin, Elfenbeinküste und der USA.

Derzeit hat der Orden ca. 4.500 Mitglieder.

Grundlage der Rituale sind die alten Texte, die aus den Beschlüssen des Konvents von Wilhelmsbad im Jahr 1782 hervorgegangen sind.

Gliederungen des RSR

Das Großpriorat wird vom Großprior (Grand Prieur, Grand Maitre National) geführt. Ihm zur Seite stehen der Zugeordnete Großprior, der Großkanzler und der Großschatzmeister.

Das Schottische Direktorium ist die oberste Exekutive (Verwaltungsorgan). Ihm gehören an, der Großprior, die Großbeamten und die Präfekten.

Die oberste Legislative (Gesetzgebungsorgan) ist das Helvetische Großkapitel. Es besteht aus 27 Rittern und setzt sich zusammen aus den Großbeamten und den gewählten Vertretern der Präfekturen.

Jedes Großpriorat gliedert sich in Präfekturen und Andreaslogen. Alle Präfekturen bestehen aus einer oder mehreren Andreaslogen und dem Inneren Orden.

Jede Präfektur wird von einem Präfekten geleitet, dem ein Kollegium von acht Beamten, dem der Rat der Präfektur, zur Seite steht. Der Präfekt ist Kraft Amtes Mitglied des »Helvetischen Großkapitel«, dem obersten Gesetzgebungsorgan (Legislative) und dem »Schottischen Direktorium«, dem obersten Verwaltungsorgan (Exekutive).

Eine Andreasloge wird vom Deputierten Meister (Deputierter der Präfektur) geleitet, dem acht Beamte im Beamtenkollegium zur Seite stehen.

Die supranationalen Organe des RSR (Generalkonvent) sind seit Jahrhunderten nicht mehr aktiv. Die Großpriorate sind selbständig und unabhängig. Sie erkennen sich gegenseitig an.

Organigramm des UGPH

Präfektur Wilhelmsbad Rektifizierter Schottischer Ritus (RSR)